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Wissenswertes Eine besondere Einrichtung in Finnland, Norwegen und Schweden ist das so genannte Jedermannsrecht, von dem die meisten ausländischen Besucher schon gehört haben werden, oft aber nur dessen Rechte und nicht die Pflichten kennen. Das Jedermannsrecht besagt einerseits, dass man sich im allgemeinen über Grund und Boden und in Gewässern anderer bewegen bzw. übernachten darf, ebenso Beeren und Pilze sammeln und wilde Blumen pflücken. Andererseits werden dadurch nicht der Schutz der Privatsphäre von Grundstückseignern und Bauern oder die Regeln für das richtige Verhalten in der finnischen Natur außer Kraft gesetzt. Stets muss auf andere Menschen, auf Tiere und Pflanzen Rücksicht genommen werden nach der Devise: nicht stören oder zerstören. Z. B. sollten Touristen nicht Privatgrundstücke, Schonungen und Felder betreten, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern zelten oder Blumen, die unter Naturschutz stehen, pflücken. Wer mit einer Gruppe oder mehrere Nächte am selben Platz zelten möchte, muss den Grundeigentümer erst um Erlaubnis fragen. Natürlich dürfen keine Bäume oder Sträucher abgesägt, keine Zweige oder Rinde abgerissen oder Müll in der Natur hinterlassen werden. Nester und Jungtiere sollte man immer in Ruhe lassen. Baden ist in allen Gewässern erlaubt, auch darf man vorübergehend mit einem Boot anlegen und an Land gehen, aber nicht auf Privatgrundstücken oder wenn Landungsverbot besteht. Auto-, Motorrad- oder Mopedfahren im Gelände ist untersagt. Schon bei der geringsten Brandgefahr ist es verboten, ein offenes Feuer zu entfachen. Sonderregelungen gelten für Nationalparks, Naturreservate, Vogelschutz- und Militärgebiete. ZeitIn Finnland gilt die Osteuropäische Zeit, die eine Stunde von der MEZ abweicht: Wenn es in Mitteleuropa 12.00 Uhr sind, zeigen die Uhren am Reiseziel 13.00 Uhr. Wie bei uns kennt man die Sommerzeit. AutofahrenZwar ist das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel mustergültig ausgebaut, doch bleibt Finnland angesichts der Entfernungen und vieler versteckter Sehenswürdigkeiten und Naturschönheiten ein ausgesprochenes Autofahrerland. Die großen Verkehrsadern sind selbst im hohen Norden von mitteleuropäischem Niveau, in Südfinnland und um die Großstädte gibt es auch Autobahnen mit z. T. hypermodernen Raststätten. Zum geruhsamen Reisen sind sie jedoch kaum geeignet, teils wegen vieler einheimischer Raser, die alle Geschwindigkeitsbeschränkungen ignorieren, teils wegen des enorm angestiegenen Brummi-Verkehrs (viele Holztransporter und langsame russische Laster). Die meisten Nebenstrecken sind ebenfalls in einem guten Zustand, daneben gibt es, vor allem im Osten und Norden des Landes, eine Reihe unasphaltierter und nur schlecht beschilderter Strecken. Deren Benutzung erfordert gutes Kartenmaterial sowie genügend Zeit- und Benzinreserven. Außerdem muss man hier auf der Hut vor einheimischen Fahrern sein, die ihren Rallye-Idolen nacheifern und immer dann hinter Kurven oder Hügelkuppen auftauchen, wenn man am wenigsten damit rechnet. Für alle Autos, Motorräder und Wohnmobile sind Geländefahrten grundsätzlich nicht erlaubt. In Finnland werden keine Straßen-, Brücken- oder Tunnelgebühren erhoben, auch ist die Benutzung der Kurzstreckenfähren über Flüsse oder zu innerfinnischen Inseln und Schären kostenlos, da diese als Teil der Straße gelten. Auf allen finnischen Verkehrswegen sind von Anfang November bis Ende März Spikes zugelassen. Wer in dieser Zeit das Land bereist, sollte unbedingt Winterreifen, evtl. auch Schneeketten dabei haben, ebenso Startkabel, Abschleppseil, Schaufel und Sandsack. Besondere Vorsicht ist vor Elchen und Rentieren angebracht, insbesondere bei Dämmerung. Alle entsprechenden Warnschilder sollten äußerst ernst genommen werden; ihre Demontage durch Souvenirjäger wird zu Recht streng geahndet. Zusammenstöße mit Elchen, die ausgewachsen immerhin ein Gewicht von mehr als 600 kg erreichen, können fatale Folgen haben. Taucht unvermittelt ein Elch auf der Fahrbahn auf, sollte man ein Ausweichmanöver um das Hinterteil des Tieres versuchen. Nach einem Wildunfall muss unverzüglich die nächste Polizeidienststelle über den Notruf (Tel.: 112) informiert werden. Die Grüne Versicherungskarte ist bei der Anreise mit eigenem Wagen/Wohnwagen keine Pflicht, aber empfehlenswert. Der nationale Führerschein genügt.
VerkehrsregelnWie in ganz Skandinavien herrscht auch in Finnland Rechtsverkehr und sowohl auf Vorder- als auch auf Rücksitzen Anschnallpflicht. Außerhalb von Ortschaften muss das Abblendlicht (also nicht nur das Standlicht!) auch tagsüber eingeschaltet sein. Die Promillegrenze liegt in Finnland bei 0,5 - wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fährt, muss mit hohen Geld-, aber auch mit Haftstrafen rechnen, strenge Kontrollen werden vor allem an den Ausfallstraßen der Großstädte durchgeführt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, außerhalb 80-100 km/h und auf Schnellstraßen bzw. Autobahnen 120 km/h. Für gebremste oder ungebremste Wohnwagen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Grundsätzlich gilt in Finnland rechts vor links, auch im Kreisverkehr, und es gibt deutlich weniger vorfahrtsberechtigte Straßen als in Mitteleuropa. Vorfahrt haben Busse bei der Abfahrt von Haltestellen und alle Straßenbahnen in Helsinki. BeschilderungDie finnischen Verkehrszeichen entsprechen im wesentlichen denen in Mitteleuropa. Der Hinweis »Vorfahrt beachten« ist ein gelbes Dreieck mit rotem Rand. Mit Ausnahme der unasphaltierten Nebenstraßen im Osten und Norden ist die Beschilderung gut. In Gemeinden mit einer schwedischsprachigen Majorität oder starken Minderheit sind Straßen- und Ortsnamen, oft auch Verkehrsschilder zweisprachig. Während im Straßenverkehr die internationalen Symbole keiner Erläuterung bedürfen, haben ausländische Autofahrer Schwierigkeiten, die geschriebenen Hinweise zu verstehen. Tankstellen / BenzinDas finnische Tankstellennetz ist dicht und modern, viele Benzinstationen sind architektonisch aufwendig gestaltete Landmarken. Abseits der Städte haben manche Tankstellen die Funktion eines allgemeinen Treffpunktes und verfügen über Café oder Imbiss (kahvila, baari), gut sortierte Lebensmittel- und Zeitschriftenläden, z. T. auch Supermärkte. Benzin (bensiini) ist in Finnland nicht mehr verbleit erhältlich, Fahrzeuge ohne Katalysator können aber problemlos das bleifreie 99-Oktan-Benzin (schwarzer Schlauch) benutzen. Wer im Winter mit einem Dieselfahrzeug anreist, sollte möglichst wenig Kraftstoff im Tank haben und am Zielort sofort den finnischen Diesel auffüllen, der einen weit besseren Frostschutz als in südlicheren Ländern gewährt. Die Tankstellen sind in der Regel von 7 bis 21 Uhr geöffnet, auf dem Land und an Sonntagen manchmal auch kürzer, an Hauptverkehrsstraßen und in Großstädten oft rund um die Uhr. Immer häufiger trifft man auf unbemannte Tankstellen, deren automatische Zapfsäulen mit 10-, 20- und 50-FIM-Scheinen operieren, z. T. aber auch die gängigen Kreditkarten akzeptieren. Verkehrsunfälle / PannenhilfeWer in einen Unfall verwickelt wurde, sollte per Notruf die Polizei benachrichtigen. Bei einer Autopanne oder einem Wildunfall können meist einheimische Lkw- oder Pkw-Fahrer weiterhelfen, die fast alle über Autotelefon oder Handy verfügen. Unfälle sollten unverzüglich dem Büro der finnischen Kfz-Versicherer Liikennevakuutuskeskus (Bulevardi 28, 00120 Helsinki, Tel.:09/68 04 01, Fax 68 04 03 68) gemeldet werden, die Schadensfälle mit ausländischen Fahrzeugen abwickelt. Der dem ADAC vergleichbare finnische Automobilclub Autoliitto (AL) stellt freiwillige Pannenhilfen oder Abschleppdienste und gibt 24 Stunden unter Tel.:09/77 47 64 00 Hinweise zu den nächstgelegenen Werkstätten, Tankstellen etc. Die Adresse der Clubzentrale: Hämeentie 105 A, 00550 Helsinki, Tel.:09/77 47 61. WohnmobileWegen des stark angewachsenen Wohnmobiltourismus wird Reisenden mit Campmobilen zunehmend das Übernachten abseits der Campingplätze oder der speziellen Wohnmobilplätze verboten. Die Abfall- und Abwasserentsorgung ist nur an den dortigen Stationen gestattet! MietwagenBüros der bekannten internationalen sowie lokaler Autovermieter gibt es in allen größeren finnischen Städten und an den Flughäfen. Je nach Anbieter wird ein Mindestalter von 19 bis 24 Jahren und mindestens eine einjährige Fahrpraxis verlangt. Voraussetzung ist ferner die Vorlage des gültigen nationalen Führerscheins. Bei der Anmietung sollte auf die eingeschlossenen Versicherungsleistungen und Freikilometer geachtet werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die höheren Kosten für einen Wagen ohne Kilometerbegrenzung bezahlt machen, da man meistens längere Strecken als geplant zurücklegt.
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